1. Geltungsbereich I Vertragsgegenstand
1.1. Store N More GmbH bietet über die Website www.lila-mietlager.de die Anmietung von Self-Storage Lagern/Garagen an. Store N More GmbH schließt als Vermieter mit dem Mieter ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Mietverträge zur Lagerung von Objekten ab.
1.2. Der Vermieter vermietet und der Mieter mietet den im entsprechenden Einzelvertrag näher definierten Mietgegenstand. Die folgenden AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Mieter und Vermieter.
1.3. Auf der Website erklärt sich der Mieter durch Anklicken der Checkbox „Ich habe die AGB gelesen und akzeptiert“ und den anschließenden Abschluss des Mietvertrages mit den gegenständlichen AGB einverstanden.
1.4. Eine Abweichung von den AGB wird nicht anerkannt, es sei denn der Vermieter stimmt dem schriftlich zu.
1.5. Die AGB können von Vermieter jederzeit abgeändert werden und gelten in der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages jeweils aktuellen Fassung.
2. Vertragsabschluss
2.1. Der Vertragsabschluss zwischen Vermieter und Mieter erfolgt auf der Website des Vermieters.
2.2. Die auf der Website vom Vermieter angebotenen Leistungen verstehen sich als Aufforderung zum Angebot und sind daher für den Vermieter nicht verbindlich. Mit der seiner Buchung über die Website gibt der Mieter gegenüber dem Vermieter ein verbindliches Angebot zu den Bedingungen dieser AGB ab. Erst durch eine Annahme durch den Mieter folgende Bestätigung des Vermieters kommt der Vertrag zustande. Die Bestätigung ergeht per E-Mail an die vom Mieter bekannt gegebene E-Mailadresse.
2.3. Der Mieter muss sich auf der Website registrieren und ein Konto im Kundenportal des Vermieters mit seinen Daten erstellen. Dieses Konto wird mit einem Passwort geschützt, welches der Mieter selbst bestimmt. Der Mieter verpflichtet sich, sein Passwort geheim zu halten und sobald er Kenntnis davon hat, dass dieses einem Dritten bekannt wurde oder es begründete Anhaltspunkte gib, dass sein Passwort einem Dritten bekannt wurde, den Vermieter unverzüglich zu informieren. Der Mieter hat Änderungen seiner Daten zeitnah bekannt zu geben.
3. Vertragsdauer I Vertragsauflösung
3.1. Das Mietverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
3.2. Die Vertragsparteien können das Mietverhältnis jeweils unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende jedes Kalendermonats kündigen. Die Kündigung erfolgt via E-Mail und gilt mit dem Eingang der E-Mail am folgenden Werktag als zugegangen.
3.3. Ist der Mieter mit Zahlungspflichten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag in der Höhe von zumindest einer Monatsmiete für mehr als vier Wochen in Verzug, so endet der Vertrag automatisch ohne Erfordernis einer Kündigung.
3.4. Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzukündigen, solche Gründe sind insbesondere die Verletzung wesentlicher Vertragsbedingungen (z.B. die in Punkt 4 getroffenen Regelungen betreffend die zulässige Nutzung), sofern der Mieter die Vertragsverletzung trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist seitens des Vermieters nicht beseitigt sowie die Einstellung der Geschäftstätigkeit des Vermieters.
4. Nutzung des Mietobjekts durch den Mieter;
4.1. Der Mieter hat das Abteil auf Schäden und/oder Verunreinigungen zu kontrollieren und diese dem Vermieter unverzüglich zu melden, z.B. per Email mit Fotos (Übernahme des Mietobjekts).
4.2. Müll muss vom Mieter immer mitgenommen werden und darf nicht im Mietobjekt, Gebäude oder Gelände verbleiben.
4.3. Das Mietobjekt darf ausschließlich zur Einlagerung von ungefährlichen Gegenständen unter Berücksichtigung nachfolgender Regelungen genutzt werden:
4.4. Alle Ein- und Ausgangstüren sowie sonstige Zugänge sind stets geschlossen zu halten.
4.5. Der Mieter hat selbst darauf zu achten, dass sein Mietobjekt verschlossen ist. Ein nicht verschlossenes Mietobjekt wird nicht vom Vermieter verschlossen.
4.6. Für etwaige entstandene Schäden durch unverschlossene Türen, insbesondere den Ein- und Ausgangstüren sowie den Türen zum Mietobjekt selbst, haftet die Person, die die Türe nicht ordnungsgemäß verschlossen hat.
4.7. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur so zu nutzen, dass hieraus keine Gefahren und/oder Schäden für Rechtsgüter des Vermieters oder Dritter sowie keine Umweltschäden oder Ruhestörungen entstehen.
4.8. Eine Nutzung zu Wohn- oder jeglichen Arbeitszwecken oder gewerblichen Tätigkeiten durch den Mieter ist nicht gestattet. Gleiches gilt für jegliche illegalen, strafbaren oder sittenwidrigen Aktivitäten. Der Mieter darf nicht unter der Anschrift des Mietobjektes bzw. der Gesamtanlage weder seinen Wohnsitz noch den Geschäftssitz einer Firma/ eines Unternehmens nehmen oder anmelden.
4.9. Tätigkeiten, die Gerüche verursachen können (z.B. Lackier- oder Streicharbeiten), sind nicht gestattet.
4.10. Folgendes darf nicht eingelagert werden:
- Gegenstände von besonders hohem Wert z.B. Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Pelz, Sammlerstücke etc.
- Jegliche Art von Batterien
- Stoffe, die Rauch oder Gerüche absondern
- feuer- und explosionsgefährliche, radioaktive, zur Selbstzündung geeignete, giftige, ätzende oder übelriechende Gegenstände (z. B. Waffen, Sprengstoff, Munition, biologische Kampfstoffe, Feuerwerkskörper, Asbest, Giftmüll)
- sonstige Gegenstände, von denen Brandgefahren ausgehen oder von denen Umweltgefährdungen ausgehen
- verderbliche Gegenstände, insbesondere Nahrungsmittel sowie solche, die für Ungezieferbefall/ Befall von Schädlingen geeignet sind oder Ungeziefer-/ Schädlingsbefall verursachen können
- Kleidung (vor allem Pelze), außer diese ist luftdicht verpackt
- Lebewesen jeglicher Art (Tiere, Pflanzen, Pilze; tot oder lebendig)
- brennbare oder entzündliche Stoffe, Flüssigkeiten oder Gase einzulagern wie z.B. Benzin/Diesel, Gas, Lösungsmittel, Öle, Farben und sonstige sowie um- und aufzufüllen
- leere Kraftstoff- und Ölbehälter
- (Offene) Behälter mit Dünger, Saatgut, Gartenerde, Heu/Stroh, Tierfutter
- jegliche illegalen Substanzen, wie z.B. Drogen, illegale Gegenstände, Schmuggelware oder Diebesgut; jegliche verbotenen Substanzen und Gegenstände oder unrechtmäßig erworbene Gegenstände
- unter Druck stehende Gase
- Gegenstände, die wegen Undichtigkeit Brennstoff und/oder Öl verlieren z.B. Kfz-Wracks, funktionsfähige Kraftfahrzeuge
- mehr als 8 Reifen pro Abteil
4.11. Auf dem Gelände und im gesamten Gebäude ist es verboten zu rauchen oder offenes Licht oder Feuer zu benutzen.
4.12. Alle technischen und behördlichen Vorschriften, insbesondere der Feuerwehr und der Bauaufsichtsbehörde sind zu befolgen. Der Mieter ist darüber hinaus verpflichtet, alle anwendbaren umweltbezogenen Gesetze, Vorschriften, behördliche Anordnungen sowie den Standort betreffenden Genehmigungen einzuhalten und zu befolgen.
4.13. Die Lüftungsanlagen und Heizkörper der Mieteinheit bzw. der Gesamtanlage dürfen nicht verschlossen oder zugestellt werden.
4.14. Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Vermieters in oder am Mietobjekt bauliche Veränderungen vorzunehmen.
4.15. Es dürfen in der Lagereinheit keine elektrischen Geräte angeschlossen werden, ohne vorherige schriftliche Erlaubnis des Vermieters. Vorhandene elektrische Leitungen dürfen nicht angezapft oder verändert werden. Elektrische Geräte dürfen während der Abwesenheit des Mieters nicht betrieben werden.
4.16. Der Mieter steht dafür ein, dass diejenigen, die mit seinem Willen Zutritt zum Mietobjekt haben, ebenfalls die voraufgeführten Bestimmungen einhalten.
4.17. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Untervermietung oder sonstige Form einer vom Mieter begehrten Gebrauchsüberlassung des ganzen oder eines Teiles des Mietobjektes ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich.
4.18. Der Mieter ist mit der Videoüberwachung innerhalb des Gebäudes ausdrücklich einverstanden.
5. Zusätzliche Leistungen des Vermieters
5.1. Der Vermieter bietet auch den Verkauf diverser Produkte an (z.B. Transport- und Verpackungsmaterial, Vorhängeschlösser, etc.). Die Übergabe der gekauften Produkte an den Mieter erfolgt nach Präferenz des Vermieters. Die Produkte werden entweder dem Mieter von einem Boten an die eine bekannt gegebene Adresse des Mieters zugestellt bzw. an diese per Post versendet oder beim Mietgegenstand vom Mieter abgeholt.
5.2. Es können vom Vermieter am Lagerstandort Transporthilfen bereitgestellt werden. Diese müssen vom Mieter nach Verwendung an den Ort zurückgestellt werden, von dem sie entnommen wurden. Waren sie dort gesichert, sind sie wieder zu sichern. Entstehen hier Aufwände für den Vermieter aus unsachgemäßer Handhabung, werden die Kosten dem Mieter verrechnet.
5.3. Der Vermieter veröffentlicht im Rahmen von Werbeaktionen Rabattgutscheine in Form eines Codes für eine einmalige oder laufende Mietreduktion. Der Mieter darf ausschließlich Gutscheincodes verwenden, die im Rahmen solcher Werbeaktionen veröffentlicht worden sind und für die der Einlösezeitraum noch offen ist. Der Mieter darf einen Gutschein pro Aktion einlösen, widrigenfalls der Vermieter berechtig ist, die gestattete Ermäßigung zurückzufordern. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gutscheinaktionen ersatzlos abzuändern oder abzubrechen. Sämtliche Rabattaktionen gelten ausschließlich für Neukunden.
6. Zutritt des Mieters
6.1. Der Zutritt zum Mietgegenstand erfolgt via PIN/App. An der Türe des Mietgegenstandes ist ein Öffnungsmechanismus angebracht, welcher via PIN/App entsperrt werden kann. Der Zutritt via PIN/die App wird vom Vermieter vergeben und dem Mieter im Kundenportal oder per E-Mail zur Verfügung gestellt.
6.2. Der Mieter hat während der Öffnungszeiten (Montag bis Sonntag von 0 Uhr bis 24 Uhr) Zutritt zum Gelände des Vermieters und zum Mietobjekt. Die Öffnungszeiten können vom Vermieter mit vorheriger 14-tägiger Ankündigung auf der Website oder mittels Aushang im Eingangsbereich angepasst werden, ohne dass der Mieter daraus Rechtsfolgen ableiten kann, sofern dies nicht zu einer unzumutbaren Einschränkung des Mieters führt. Änderungen, die aufgrund von behördlichen Vorgaben erforderlich werden, sind jedenfalls zumutbar.
6.3. Nachts (22 Uhr – 7 Uhr) sind geräuschverursachende Tätigkeiten nicht gestattet.
6.3. Der Zutritt zum Gelände und zum Mietobjekt ist grundsätzlich nur dem Mieter gestattet. Andere Personen können das Gelände in Begleitung des Mieters oder mit einer schriftlichen Vollmacht betreten. Der Vermieter kann von jeder Person, die das Gelände betreten möchte, eine Vollmacht verlangen und falls diese nicht vorgewiesen werden kann, die Person des Geländes verweisen.
6.4. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand ordnungsgemäß zu verschließen und während seiner Abwesenheit verschlossen zu halten.
6.5. Aus vorübergehenden Zutrittsstörungen zum Mietobjekt, etwa wegen Ausfall der Zutrittslösung, oder aus Störungen der Energieversorgung kann der Mieter keine Ansprüche ableiten. Der Vermieter wird sich jedoch bemühen, den Zutritt bzw. die Störung rasch zu beheben.
7. Zutritt des Vermieters
7.1. Der Vermieter ist berechtigt, zur Gewährleistung der Sicherheit Lagerabteile vom Mieter zu öffnen und zu betreten. Der Vermieter wir den Mieter mindestens 5 Werktage vor der beabsichtigten Öffnung und Betretung informieren.
7.2. Der Vermieter hat das Recht, das Mietobjekt ohne vorherige Ankündigung zu öffnen und zu betreten, wenn der Vermieter begründet annehmen kann, dass das Mietobjekt gemäß Punkt 4 verbotene Gegenstände enthält oder der Mieter das Objekt vertragswidrig benutzt oder dem Mieter selbst oder den anderen Mietern/dem Vermieter ein nicht unerheblicher Schaden droht. Bei Gefahr in Verzug ist der Vermieter dazu ohne vorherige Aufforderung des Mieters berechtigt
7.3. Der Mieter ist verpflichtet, die vorübergehende Benutzung und Veränderung des Mietgegenstandes ohne Ersatzanspruch zu dulden, wenn dies zur Beseitigung ernster Schäden Mietobjektes und zur Durchführung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten an diesem oder an benachbarten Mietgegenständen notwendig oder zweckmäßig ist.
7.4. Der Zutritt zum Mietgegenstand kann dem Mieter vom Vermieter unter anderem bei Zahlungsverzug iSd Punktes 9.3. verwehrt werden. Sobald der Mieter den ausständigen Betrag bezahlt hat, erhält er wieder Zutritt zum Mietgegenstand.
8. Mietzins
8.1. Der Mieter hat den im Einzelvertrag geregelten Mietzins zzgl. allfälliger Betriebskosten, Nebenkosten, etwaiger USt in der gesetzlichen Höhe, etc. an den Vermieter zu zahlen. Der Mietzins ist monatlich im Vorhinein bis zum Fünften eines jeden Monats mittels Bankeinzug oder Kreditkarte zu bezahlen.
8.2. Außerdem können zusätzlich Gebühren wie Reinigungsgebühr oder Verwaltungsgebühr oder Miete für ein Vorhängeschloss anfallen.
8.3. Abweichungen von den Flächenangaben des Mietgegenstandes oder der Umstand, dass sich Säulen oder ähnliches im Mietgegenstand befinden, führen nicht zu einer Änderung des Mietzinses.
8.4. Die Parteien vereinbaren hiermit ausdrücklich die Wertstabilität des Mietzinses. Als Ausgangsbasis für die Wertsicherung dient die Zahl des Verbraucherpreisindex 2020 zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Die Zahl wird jeweils zum Ende des Vertragsjahres gemäß den Veränderungen des VPI 2020 angepasst und ist für das folgende Vertragsjahr gültig. Die sich aufgrund einer Änderung des Index ergebende Zahl bildet jeweils die neue Ausgangsbasis zur Errechnung weiterer Valorisierungen. Sollte der Verbraucherpreisindex nicht mehr verlautbart werden, so tritt an seine Stelle der Index, der diesem am ehesten entspricht. Ein Absinken des Mietzinses unter den vertraglich vereinbarten Betrag wird ausgeschlossen.
8.5. Gewerbliche Mieter, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, haben nach Aufforderung des Vermieters Nachweise vorzulegen, dass das Mietobjekt ausschließlich dem vorsteuerabzugsberechtigten Geschäftszweck dient. Der Mieter ist verpflichtet, relevante Änderungen seiner umsatzsteuerlichen Verhältnisse unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen.
9. Zahlungsmethoden, Zahlungsverzug
9.1. Für die Bezahlung der monatlichen Miete bietet der Vermieter die folgenden Zahlungsarten an, wobei der Vermieter bei jedem Mieter und bei jedem Mietvertrag die Zahlungsart individuell festlegen kann.
9.1.1. Bankeinzug
9.1.2. Kreditkarte
9.2. Im Falle des Zahlungsverzugs werden dem Kunden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verrechnet. Der Zinssatz beträgt 4% für Verbraucher (für Unternehmer 9,2% über dem Basiszinssatz).
9.3. Im Fall eines Zahlungsverzuges von mehr als 14 Tagen, wird als Entschädigung für die entstandenen Betreibungskosten ein Pauschalbetrag in Höhe von EUR 50 in Rechnung gestellt. Ebenso wird dem Mieter der Zutritt zum Mietobjekt entzogen, indem der PIN zur Betretung einseitig vom Vermieter deaktiviert wird; zusätzlich kann auch das Lagerabteil „Überschlossen“, also mit einem Vorhängeschloss des Vermieters gesichert, werden. Im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros verpflichtet sich der Kunde die dadurch anfallenden Kosten zu ersetzen. Dem Vermieter steht des Weiteren das gesetzliche Pfandrecht an den eingebrachten Sachen zu.
9.4. Die vorangegangenen Bestimmungen befreien den Mieter nicht davon, offene Forderungen des Vermieters zu begleichen.
10. Aufrechnung, Zurückbehaltung
10.1. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Mieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Vermieter unbestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
11. Widerrufsrecht
Nur Verbraucher
11.1. Verbraucher haben das Recht, Verträge die als „Fern- und Auswärtsgeschäft”
gem. Fernabsatzgesetz geschlossen werden (vgl. Richtlinie 2011/83/EU) binnen vierzehn Tagen ab Vertragsabschluss zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Zeitpunkt, an dem der Mieter per Email einen Zugangscode zum Mietobjekt vom Vermieter bekommt (Buchungsbestätigung).
11.2. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher mittels einer eindeutigen Erklärung (via Postsendung, E-Mail oder Kontaktformular auf der Website) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Dafür kann der Verbraucher das beigefügte Muster-Widerrufsformular (Punkt 19) verwenden. Vorzugsweise ist die Rücktrittserklärung via E-Mail an info@lila-mietlager.de abzugeben.
11.3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist ist es ausreichend, wenn die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
12. Folgen des Widerrufs
12.1. Wenn der Verbraucher den Vertrag widerrufen hat, hat der Vermieter dem Mieter alle Zahlungen, die er bereits vom Mieter erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages beim Vermieter eingegangen ist.
12.2. Der Vermieter darf jedoch die Rückzahlung verweigern, bis der Mieter den Mietgegenstand geräumt hat.
12.3. Für die Rückzahlung verwendet der Vermieter dasselbe Zahlungsmittel, das der Mieter bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat. Der Vermieter kann jedoch auch ein anderes Zahlungsmittel verwenden, wenn dem Mieter dadurch keine Kosten entstehen.
13. Haftung / Gewährleistung
13.1. Der Mietgegenstand befindet sich bei Vertragsbeginn in einwandfreiem Zustand. Etwaige Beschädigungen oder Verunreinigungen sind dem Vermieter ohne Verzug bei Vertragsbeginn zu melden und schriftlich festzuhalten. Der Vermieter leistet dafür Gewähr, dass der Mietgegenstand grundsätzlich zu Lagerung von Objekten gemäß den Bestimmungen und Einschränkungen dieser AGB geeignet ist. Darüber hinaus haftet der Vermieter nicht für eine bestimmte Nutzbarkeit oder Beschaffenheit des Mietgegenstandes.
13.2. Der Vermieter haftet nicht für zufällige Beschädigungen der eingelagerten Gegenstände insbesondere durch Witterungen, Temperatur, Feuchtigkeit bzw. Ungeziefer, Feuer oder Wasserschäden. Der Mieter ist selbst verantwortlich, dass die eingelagerten Gegenstände für die konkrete Form der Lagerung geeignet sind.
13.3. Sollte es verkehrstechnische Hindernisse geben, die den Zugang zum Mietgegenstand erschweren – z.B. Straßenbaustellen - so haftet hierfür der Vermieter nicht.
13.4. Der Vermieter haftet für sämtliche im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstandenen Schäden nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Ausgenommen hiervon ist zwingende gesetzliche Haftung für Personenschäden. Das Vorliegen von leichter oder grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruchs geltend gemacht wird.
13.5. Für jede Beschädigung innerhalb des Mietgegenstandes hat der Mieter einzustehen, wenn die Beschädigung durch ihn oder ihm sonst zuzurechnenden Personen verursacht ist.
Für Unternehmer:
13.6. Schadenersatzansprüche des Mieters können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
13.7. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für mittelbare Schäden, Folge- und Vermögensschäden oder Schäden aus Ansprüchen Dritter.
13.8. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges.
13.9. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Mieter nachzuweisen. Vermutungsregelungen werden ausgeschlossen.
13.10. Der Vermieter ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen.
14. Versicherungsschutz
14.1. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass der Vermieter keine konkrete Kenntnis über den Wert, den Umfang und die Art, der durch den Mieter eingelagerten Gegenstände besitzt und dass die Lagerung der Gegenstände auf sein eigenes Risiko erfolgt.
14.2. Der Vermieter schließt keine Versicherung über die eingelagerten Gegenstände ab. Der Mieter ist verpflichtet die eingelagerten Gegenstände auf Wiederbeschaffungswert zu versichern.
15. Pflichten des Mieters bei Beendigung des Mietverhältnisses
15.1. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter alle seine Gegenstände aus dem Mietgegenstand zu entfernen und dem Vermieter den Mietgegenstand gereinigt und in ordnungsgemäßem Zustand wie bei Anmietung, unter Rücksichtnahme auf eine durch ordnungsgemäße Benutzung verursachte gewöhnliche Abnutzung zu übergeben.
15.2. Der Mieter hat bei Rückgabe ein Foto des geräumten Mietgegenstandes zu machen und dem Vermieter per E-Mail zu übermitteln. Wird das Foto nicht bis zum letzten Tag des Mietverhältnisses dem Vermieter zugestellt, gilt die Kündigung des Mieters als zurückgezogen.
15.3. Wenn der Mieter innerhalb der Kündigungsfrist seine im Mietgegenstand zurückgebliebenen Gegenstände nicht entfernt, kann der Vermieter das Mietobjekt öffnen, das Mietobjekt betreten und:
15.3.1. diese Gegenstände entfernen und in einem anderen vom Vermieter ausgewählten Lager kostenpflichtig lagern; oder
15.3.2. unter Androhung und Setzung einer angemessenen Nachfrist diese Gegenstände namens des Mieters verkaufen und den Ertrag nach Abzug aller ausstehenden Ansprüche, Kosten und Aufwendungen für den Mieter halten; oder
15.3.3. diese Gegenstände entsorgen, wenn und soweit die Lagerung und / oder eine freihändige Veräußerung wegen des geringen Wertes und / oder wegen der Verderblichkeit und / oder sonstigem Grund wirtschaftlich nicht zweckmäßig oder möglich ist.
15.4. Der Mieter verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Ersatzansprüche von am Mietgegenstand getätigten Aufwänden.
16. Anwendbares Recht, Gerichtstand, Erfüllungsort
16.1. Auf diesen Vertrag ist materielles deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar.
16.2. Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten sowie aller sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Verpflichtungen, ist das sachlich zuständige Gericht in Augsburg ausschließlich zuständig. Zwingende Gerichtsstände für Verbraucher bleiben davon unberührt.
16.3. Erfüllungsort ist der Ort des Mietgegenstandes.
17. Schriftform
17.1. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Einschränkungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.
18. Salvatorische Klausel
18.1. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.
19. Widerrufsformular
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an Adresse oder an info@lila-mietlager.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir* den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über:
die Erbringung der folgenden Dienstleistung....................................................
bestellt am*/erhalten am*...............................................................................
Name des/der Verbraucher(s)............................................................................
Anschrift des/der Verbraucher(s)......................................................................
Datum/Unterschrift**des/der Verbraucher(s)...................................................
* Unzutreffendes streichen
** Nur bei Mitteilung auf Papier.